Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die AGB regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen der Hypnosepraxis und dem Klienten/der Klientin als Behandlungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB. Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn sich du dich zum Zweck der Beratung an mich wendest und das Angebot meiner Praxis für dich oder dein Kind annimmst. Hypnose und EMDR ersetzen bei Erkrankungen keine Behandlung durch einen Arzt.
§ 2 Beratungserfolg
Ich kann den gewünschten Erfolg oder das Erreichen vereinbarter Ziele in der gemeinsamen Arbeit nicht garantieren. Wir arbeiten jedoch nach bestem Wissen und Können gemeinsam daran, dass die Beratung zum erhofften Erfolg führt.
§ 3 Ausfallhonorar
Mit der Vereinbarung eines Termins in meiner Praxis wird eine vertragliche Beziehung eingegangen. Wird der vereinbarte Termin ohne rechtzeitige Abmeldung nicht wahrgenommen, wird ein Ausfallhonorar in Höhe des vorab vereinbarten Honorars fällig. Als rechtzeitig abgemeldet gilt ein Termin, der mindestens 24 Stunden zuvor abgesagt wurde. Dies ist per Email (mail@heidelbergerhypnosepraxis.de) oder telefonisch (+49 (0) 156 7879 3806) möglich.
§ 4 Behandlungsdauer
Die Dauer der Behandlung und die Termine der Sitzungen werden zwischen uns im Erstgespräch und nachfolgend in beiderseitigem Einvernehmen mündlich und gegebenenfalls schriftlich vereinbart.
§ 5 Schweigepflicht
Ich unterliege der Schweigepflicht nach § 203 StGB. Auskünfte gegenüber Dritten erteile ich nur mit deiner ausdrücklichen Zustimmung. Von der Schweigepflicht ausgenommen sind generell die Vereitelung oder Verfolgung von mutmaßlichen Straftaten und der Schutz höherer Rechtsgüter. Oder wenn ich aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet bin – beispielsweise Meldepflicht bei bestimmten Diagnosen – oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung.
§ 6 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder nichtig sein oder werden, wird davon die Wirksamkeit des Behandlungsvertrages insgesamt nicht berührt. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck am nächsten kommt.